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   BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92   

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https://dejure.org/1994,473
BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92 (https://dejure.org/1994,473)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1994 - 1 BvR 337/92 (https://dejure.org/1994,473)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 (https://dejure.org/1994,473)
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Umlaufverfahren

§§ 2, 7 AWG;

Art. 80, 82 GG

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Umlaufverfahren

  • openjur.de

    Umlaufverfahren

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Fehlerhaftigkeit der bisherigen Staatspraxis der Bundesregierung beim Erlass von Rechtsverordnungen im Umlaufverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des Erlasses von Verordnungen im Umlaufverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Parlament überträgt Normsetzungsbefugnisse - Bundesregierung als Kollegium - Zurechnung - Gelegenheit zur Mitwirkung - Teilnahme am Beschlußverfahren - Mehrheit stimmt der Vorlage zu - Ausfertigung der Verordnung - Fiktion

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 91, 148
  • NJW 1995, 1537
  • NVwZ 1995, 781 (Ls.)
  • DVBl 1995, 96
  • DVBl 1995, 97
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51

    Geschäftsordnungsautonomie

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92
    Ob er die Geschäftsordnung des Bundestags erfaßt oder nicht (vgl. BVerfGE 1, 144 ), bedarf hier keiner Entscheidung.

    Zwar sind bei der Auslegung von Geschäftsordnungen Tradition und Praxis mit heranzuziehen, wie sie sich durch die historische und politische Entwicklung geformt haben (vgl. BVerfGE 1, 144 , unter Berufung auf RStGH, RGZ 139, Anhang, S. 5 und 15).

  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92
    Wie das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Prüfung des Ersten Hessischen Besoldungsanpassungsgesetzes festgestellt hat, muß hinsichtlich der Folgen eines Verfassungsverstoßes zwischen der inhaltlichen Unvereinbarkeit einer Norm mit dem Grundgesetz einschließlich der inhaltlichen Überschreitung von Kompetenzbegrenzungen einerseits und einem Mangel im Gesetzgebungsverfahren andererseits unterschieden werden (vgl. BVerfGE 34, 9 ).

    Einer rückwirkenden Behebung dieses Mangels, wie sie das Bundesverfassungsgericht in anderem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 34, 9 ) verlangt und wie sie der Bundestag in dem Gesetz zur Bereinigung von Verfahrensmängeln beim Erlaß einiger Gesetze vom 25. März 1974 (BGBl. I S. 769) vorgenommen hat, bedarf es hier nicht.

  • BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 45.90

    Rechtsverordnung - Umlaufverfahren - Exportbeschränkung - Störung auswärtiger

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92
    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1991 - BVerwG 3 C 45.90 -.

    f) Das Bundesverwaltungsgericht hob die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichts auf und wies die Klage ab (BVerwGE 89, 121).

  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92
    Das hat auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bundestagsaflösung, das der Staatspraxis große Bedeutung beimißt, nicht in Frage gestellt (vgl. BVerfGE 62, 1 ).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvL 76/58

    Ermächtigungsadressaten

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92
    Ist die Normsetzungsbefugnis der Bundesregierung übertragen worden, verlangt Art. 80 Abs. 1 Satz 1 GG folglich einen Beschluß des Kollegiums (vgl. BVerfGE 11, 77 ).
  • BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90

    Verfassungsmäßigkeit des § 33 Abs. 1 AWG vor dem Hintergrund des

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92
    Die Gültigkeit der Ermächtigungsnorm des § 7 AWG sei durch den Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 1991 (NJW 1992, S. 2624) bestätigt worden.
  • BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58

    Devisenbewirtschaftungsgesetze

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92
    Sie enthalten Beschränkungen der Berufsausübung, nicht der Berufswahl (vgl. BVerfGE 12, 281 ).
  • VG Darmstadt, 14.01.1988 - III/1 E 652/86

    Frage der Wirksamkeit von § 5a Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vom

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92
    d) Das Verwaltungsgericht gab der Klage der Beschwerdeführerin statt (NJW 1988, S. 2198).
  • FG Hessen, 14.12.1984 - 7 K 427/84
    Auszug aus BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92
    b) Im Hauptsacheverfahren gab das Finanzgericht der Beschwerdeführerin Recht (NJW 1985, S. 1726).
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Ist die Zuständigkeit für die Entscheidung über den Einsatz der Streitkräfte zum Zweck der überregionalen Katastrophenhilfe der Bundesregierung vorbehalten, verlangt Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG demzufolge einen Beschluss des Kollegiums (vgl. - zu Art. 80 Abs. 1 Satz 1 GG -BVerfGE 91, 148 ).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Zurechenbarkeit setzt voraus, dass der Amtsträger von der anstehenden Entscheidung und ihrem Gegenstand in Kenntnis gesetzt wird und Gelegenheit hat, daran mitzuwirken (vgl. BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - zu B II 2 a aa der Gründe, BVerfGE 91, 148) .

    Gegen dieses Ergebnis spricht keine abweichende ständige, unbeanstandete Verwaltungspraxis des Beteiligten zu 4., welche im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle dahin berücksichtigt werden könnte, dem Verfahrensfehler mit Rücksicht auf die Rechtssicherheit keine Evidenz zukommen zu lassen (vgl. zu einer solchen Lage BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - zu B II 2 c der Gründe, BVerfGE 91, 148) .

    Unabhängig von der fehlenden unbeanstandeten Staatspraxis würde bei der Annahme der Wirksamkeit einer auf einem solchen Verfahrensmangel beruhenden AVE eine Lage eintreten, die mit der Rechtsordnung noch weniger in Einklang stünde, als die bei Feststellung der Unwirksamkeit auftretenden Aspekte der Rechtsunsicherheit (vgl. dazu BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - zu B II 2 c der Gründe, BVerfGE 91, 148) .

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Nur dann kann die Beachtung von Verfahrensvorschriften Vorrang vor dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit beanspruchen (vgl. zu den Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Art. 80 Abs. 1 Satz 1 GG BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - zu B II 2 c der Gründe, BVerfGE 91, 148) .
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